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Nach einem 2009er Gerichtsurteil klappt das. (BFH/NV 2009, 1974; FG Sachsen-Anhalt 6. 5. 2009). Aber: Die Vermeidung der ein-Prozent-Regel klappt nur, wenn das Firmenauto und das private Auto und das Auto des Ehepartners gleichwertig sind. Beispiel: Ihr Firmenauto ist ein Audi A4, Sie fahren privat einen Mercedes C-Klasse und Ihre Ehefrau einen 3er BMW. In diesem Fall können Sie der 1-Prozent-Regel für den Firmenwagen entgehen – auch ohne Fahrtenbuch. Was nicht klappen wird:In der Firma ein neuer 7er BMW und privat ein Fiat Panda. Dann müssen Sie beim BMW sehr wohl die Privatnutzung laut ein-Prozent-Regel versteuern – obwohl Sie noch ein extra Privat-Auto haben.
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