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Der Firmenwagen - Homeoffice: Was ist mit der Firmenwagenversteuerung?
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BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Homeoffice: Was ist mit der Firmenwagenversteuerung?
25. Juni 2020
 


Mitarbeiter mit Dienstwagen brauchen den Firmenwagen häufig, um ins Büro zu fahren oder Kunden zu besuchen. In der Coronazeit wurde die Präsenz im Büro oft ersetzt durch Homeoffice, und Kundenbesuche waren wegen Corona-Infektionsgefahr ebenfalls nicht möglich.

Führt Homeoffice automatisch zum Entfall der Ein-Prozent-Regelung? Wegen Arbeit im Homeoffice alleine kann man nicht die Versteuerung des Firmenwagens aussetzen. Dafür müsste der Mitarbeiter den Wagen zurückgeben, und dessen Nutzung müsste für einen kompletten Monat ausgeschlossen sein. Wenn der Mitarbeiter den Wagen nach wie vor zu Hause hat und damit privat fahren könnte, muss er ihn auch weiter versteuern.

Spartipp: Man könnte, wenn nur wenige Fahrten ins Büro anfallen, umstellen von der pauschalen Ermittlung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern) auf die Einzelermittlung (0,002 Prozent zu versteuern). Das muss dann allerdings das ganze Jahr durchgezogen werden – ab 1. Januar 2020!

 

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