Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Pkw Privat Prozent Fahrtenbuch Leasing Privatnutzung Erstzulassung Gebrauchtwagen Neuwagen Sonderausstattung Außendienst Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung geldwerter Vorteil Nutzungsverbot Oldtimer Privatauto Privatvermögen Rabatt Werkstatt 1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zuzahlung Zweitwagen
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Der Firmenwagen - Keine Dienstwagensteuer ohne Privatnutzung - auch wenn kein Fahrtenbuch geführt wird
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Keine Dienstwagensteuer ohne Privatnutzung - auch wenn kein Fahrtenbuch geführt wird
31. Dezember 2011
 
Keine Dienstwagensteuer ohne Privatnutzung - auch wenn kein Fahrtenbuch geführt wird Das Finanzamt setzt im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen oft generell Dienstwagensteuer fest, wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen nutzen kann. Die private Nutzung wird vom Finanzamt einfach behauptet. Dem Arbeitnehmer wird "angeboten", er könne ja Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass er nicht privat fährt.

Der BFH hat nun jedoch entschieden, dass die 1%-Regelung nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt (BFH, Urteil v. 6.10.2011 - VI R 56/10; veröffentlicht am 28.12.2011)

Bereits 2010 hatte der BFH entschieden, dass der vom FA regelmäßig ins Feld geführte "Anscheinsbeweis" nicht automatisch beweist, dass ein Dienstwagen privat genutzt wird.

(BUNDESFINANZHOF Urteil vom 21.4.2010, VI R 46/08)

 

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