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So erklären Sie Ihrem Mitarbeiter eine Gehaltsabrechnung mit Firmenwagen
Die Versteuerung eines Firmenwagens macht eine Gehaltsabrechnung etwas kompliziert. Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Arbeitnehmer mault, weil ihm der zusätzlich zum Gehalt versprochene Dienstwagen angeblich nun doch vom Gehalt abgezogen wird. Grund für solch ein Missverständnis ist das Nichtverstehen einer Gehaltsabrechnung mit Dienstwagen. Um solchen Irrtümern begegnen zu können, muss man die Grundstruktur einer Gehaltsabrechnung mit Dienstwagen verstehen.
Abrechnung ohne Dienstwagen. Der Einfachheit unterstellen wir, dass 30% Lohnsteuer und 20% Sozialabgaben abgezogen werden. Der Mitarbeiter hat ein Bruttogehalt von 3000 Euro.
Beispiel Abrechnung ohne Dienstwagen
Brutto 3000
./. 30% Lst -900
./. 20% SozVers -600
Netto-Ãœberweisung 1500
Beispiel Abrechnung mit Dienstwagen: Der Arbeitnehmer erhält nun einen Wagen im Wert von 30.000 Euro zusätzlich zum Gehalt. Fahrten Wohnung-Arbeit lassen wir der Einfachheit halber weg.
Also:
Brutto 3000
plus Dienstwagen (1%) +300
Zwischensumme 3300
./. 30% Lst -990
./. 20% SozVers -660
Zwischensumme 2 1650
minus Sachbezug Dienstw. -300
Netto-Ãœberweisung 1350
Wenn ein Mitarbeiter nun mault: „Sie ziehen mir den Dienstwagen ja vom Gehalt ab!“, kontern Sie so: „Nein, der Abzug der 300 Euro bewirkt ja nur, dass sie diese 300 Euro, die Sie ja in Gestalt des „Sachbezugs Dienstwagen“ zusätzlich bekommen, nicht auch noch als Bar-Überweisung bekommen, also doppelt. Man kann den Dienstwagen quasi als Gehaltserhöhung um 300 Euro sehen, die natürlich versteuert werden muss, um danach vom Nettogehalt abgezogen zu werden, da man ja nicht wirklich mehr Gehalt, sondern eben einen Dienstwagen bekommt. Die 300 Euro werden also oben aufs Brutto draufgeschlagen, versteuert und unten wieder abgezogen
Anders ausgedrückt. Dem Mitarbeiter werden jetzt die Abgaben auf den zusätzlichen Sachbezug „Dienstwagen“ abgezogen. Bei einem Abgabensatz von 50% in unserem Beispiel sind das bei 3oo Euro genau 150 Euro. Und das ist auch die Differenz zwischen dem alten Nettogehalt (1500 Euro) und der neuen Netto-Auszahlung (1350 Euro)
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