Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 11. Juli 2011
Oberfinanzdirektion Niedersachsen , S-2227 - 98 - St 221 / St 222
Verfügung vom 11.07.2011
BMF-Schreiben vom 1. April 2011 (BStBl I S. 301) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte;
Anwendung im Rahmen der Gewinnermittlung
Das o. a. BMF-Schreiben nimmt Stellung zur Anwendung der BFH-Urteile vom 4. April 2008 (BStBl II S. 887 und 890), 28. August 2008 (BStBl II 2009 S. 280) sowie 22. September 2010 (BStBl II 2011 S. 354, 358 und 359) bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Nach einem Beschluss der Einkommensteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Grundsätze der dem o. a. BMF-Schreiben zugrunde liegenden BFH-Urteile nicht im Rahmen der Gewinnermittlung anzuwenden.
Die BFH-Urteile sind zu § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG und nicht zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG ergangen. Der BFH hat damit keinen betrieblichen Sachverhalt entschieden. Die neue Rechtsprechung des BFH in seinen Urteilen vom 22. September 2010 (a. a. O.) ist daher auf die Ermittlung des Kürzungsbetrages nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG nicht zu übertragen.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. ist vom Bundesministerium der Finanzen durch gesondertes Schreiben entsprechend unterrichtet worden.