Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Umsatzsteuer; Anwendung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) bei der Veräußerung von Anlagevermögen
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Umsatzsteuer; Anwendung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) bei der Veräußerung von Anlagevermögen
11. Oktober 2011
 
Bundesministerium der Finanzen , IV D 2 - S-7421 / 07 / 10002
Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 11.10.2011


Umsatzsteuer; Anwendung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) bei der Veräußerung von Anlagevermögen
Konsequenzen des BFH-Urteils vom 29. Juni 2011 - XI R 15/10 -

Mit Urteil vom 29. Juni 2011 - XI R 15/10 - hat der BFH entschieden, dass die Veräußerung eines PKW , den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen genutzt hat, bei richtlinienkonformer Auslegung nicht der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegt, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern ist. § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist dahin zu verstehen, dass der Unternehmer bei der konkreten Lieferung, die der Differenzbesteuerung unterworfen werden soll, als Wiederverkäufer gehandelt haben muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Wiederverkauf des Gegenstandes bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war und dieser Wiederverkauf aufgrund seiner Häufigkeit zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehört.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 25a. 1 Abs. 4 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2011 - IV D 2 - S 7 100/08 /10009 :002 - geändert worden ist, wie folgt gefasst:

"3 Der Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auch bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens anwenden, wenn der Wiederverkauf des Gegenstandes bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war und dieser Wiederverkauf aufgrund seiner Häufigkeit zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehört (vgl. BFH-Urteil vom 29. 6. 2011, XI R 15/10 , BStBl II S. ... )."

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für vor dem 1. Januar 2012 ausgeführte Umsätze wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer Lieferungen von Gegenständen des Anlagevermögens unter Berufung auf Abschnitt 25a.1 Abs. 4 Satz 3 UStAE in der am 10. Oktober 2011 geltenden Fassung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterwirft.

 

weitere Beiträge
Welche Steuerfalle bei Ihren Poolfahrzeugen lauert
03. Juni 2022
 
EuGH regelt Umsatzsteuer bei Autoüberlassung neu
01. Juni 2022
 
Welche Mitarbeiter keinen Dienstwagen bekommen sollten
19. Mai 2022
 
Müssen Sie Tankstopps ins Fahrtenbuch eintragen?
16. April 2022
 
Strafzettel wegen Falschparkens steuerfrei übernehmen
26. März 2022
 
Umsatzsteuer: Nachlass nur für günstige Firmenräder
16. März 2022
 
Trotz kleinerer Mängel wird das Fahrtenbuch anerkannt
26. Januar 2022
 
Unleserliches Fahrtenbuch kann nicht nachgebessert werden
20. Dezember 2021
 
Aktuelles rund um Benzingutscheine und Sachbezüge
12. Oktober 2021
 
Wie Sie die E-Auto-Prämie auf die Leasingdauer verteilen
08. Oktober 2021
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen