Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Sieben populäre Irrtümer zur Ein-Prozent-Regel
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Sieben populäre Irrtümer zur Ein-Prozent-Regel
07. Juli 2011
 
Zur Ein-Prozent-Regel für die Versteuerung des Pkw-Privatanteils kursieren eine Menge irrtümlicher Aussagen. Hier die poulärsten davon:

1. Wenn man zusätzlich ein Privatauto hat, entgeht man der Versteuerung des Privatanteils nach der Ein-Prozent-Regel für das Geschäftsauto: (Fast immer) Falsch. Das Finanzamt geht davon, dass grundsätzlich jedes Geschäftsauto privat mitbenutzt wird. Die einzig sichere Methode, das Gegenteil zu beweisen, ist ein lückenloses Fahrtenbuch. Ein zusätzliches Privatauto nützt in aller Regel nichts. Ausnahme: Wenn das Firmenauto und das private Auto und das Auto des Ehepartners gleichwertig sind - dann kann man der 1-Prozent-Regel für den Firmenwagen entgehen – auch ohne Fahrtenbuch. Beispiel: Ihr Firmenauto ist ein 3er BMW, Sie fahren privat einen Mercedes C-Klasse und Ihre Ehefrau einen Audi A4. In diesem Fall können Sie der 1-Prozent-Regel für den Firmenwagen entgehen – auch ohne Fahrtenbuch.

2. Die Ein-Prozent-Regel basiert auf dem Kaufpreis: Falsch. Die Ein-Prozent-Regel geht vom Bruttolistenneupreis aus. Egal, was Sie bezahlt haben. Rabatte wirken sich nicht aus. Sogar beim Kauf eines 10 Jahre alten Gebrauchtwagens muss ein Prozent des damaligen Neupreises versteuert werden.

3. Man muss stets vom ungekürzten Bruttolistenneupreis ausgehen: Prinzipiell richtig. Aber man darf wenigstens auf volle 100 Euro abrunden. Stets abziehen können Sie vom Rechnungspreis das Autotelefon, die Alarmanlage, Überführungskosten und Winterreifen.

4. Die Ein-Prozent-Regel kostet Einkommenssteuer - aber das war's dann auch: Falsch. Die Ein-Prozent-Regel hat auch umsatzsteuerliche Folgen. Bei Mitarbeiter-Autos gilt der Ein-Prozent-Wert quasi als Miete, die der Mitarbeiter an seinen Chef bezahlt. Und daraus muss der Arbeitgeber MwSt. abführen. Beispiel: Der Wagen hat einen Brutto-Listen-Neupreis von 35.700 Euro. Der Ein-Prozent-Wert ist somit 357 Euro. Der Arbeitgeber muss somit monatlich 57 Euro MwSt. abführen. Bei Unternehmer-Autos kann man vom Ein-Prozent-Wert 20 Prozent Abschlag vornehmen und darauf die USt. abführen.

5. Ein Navigationsgerät darf man aus dem Bruttolistenneupreis rausrechnen: Falsch. Bemessungsgrundlage ist stets der Bruttolistenneupreis des Autos zuzüglich Sonderausstattungen. Navi gehört hier leider dazu. (BFH, 16.02.05, VI R 37/04, DStR 05, 1135). Tipp: Dieses Urteil betrifft nur werkseitig eingebaute Navi-Geräte, nicht aber mobile Navi-Geräte, die jederzeit wieder aus dem Auto herausgenommen werden können.

6. Für kfz-steuerliche Lkws fällt keine Ein-Prozent-Regel an: Falsch. Es kommt nicht auf die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung an, sondern auf das Erscheinungsbild. Alle Autos, die üblicherweise auch zu Privatfahrten eingesetzt werden, kosten Dienstwagensteuer. Kfz-Steuer hin oder her. (BFH, 18.12.08, VI R 34/07, DStR 09, 261)

7. Wenn man im Arbeitsvertrag die Privatnutzung verbietet, fällt die Ein-Prozent-Regel weg: Falsch. Wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung verbietet, ist das steuerlich nur dann beachtlich, wenn er das Verbot überwacht (BFH, 07.11.06, IV R 19/05, BStBl. II 07, 116). Das heißt: Sie lassen sich regelmäßig ein Fahrtenbuch vorlegen, in dem ausschließlich betriebliche Fahrten eingetragen sein dürfen und gleichen den Km-Stand am Fahrzeug ab. Oder: Der Wagen wird am Abend und am Wochenende auf dem Firmengelände abgestellt, und Sie lassen sich den Schlüssel geben.

 

weitere Beiträge
Welche Steuerfalle bei Ihren Poolfahrzeugen lauert
03. Juni 2022
 
Wann Sie die Kostendeckelung beim Firmenwagen nicht vergessen sollten
04. März 2021
 
Wann ein zusätzliches Privatauto die Ein-Prozent-Regel verhindert
27. August 2020
 
Oldtimer-Leasing: ein Steuersparmodell mit Tücken
18. August 2019
 
Zu hohe Zuzahlungen für Pkw-Überlassung verpuffen
17. April 2014
 
Melden Sie Ihr Winterauto im Sommer ab
30. März 2014
 
Welches Auto Sie keine Steuer für Privatnutzung kostet
29. November 2013
 
Zuzahlungen zum Dienstwagen neu geregelt …
29. September 2013
 
Auch Dienst-Fahrräder und E-Bikes kosten Steuer
15. Juni 2013
 
Wann die Fahrtenbuchmethode nachteilig ist
10. Juli 2012
 
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode während des laufenden Kalenderjahres nicht zulässig
20. Juni 2012
 
Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises
04. Juni 2012
 
BFH - Anwendung der Ein-Prozent-Regelung nur, wenn tatsächlich Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wurde
31. Dezember 2011
 
Keine Dienstwagensteuer ohne Privatnutzung - auch wenn kein Fahrtenbuch geführt wird
31. Dezember 2011
 
Keine Anwendung der Ein-Prozent-Regelung wenn nur Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorliegen
28. Dezember 2011
 
BFH - nachträglicher Einbau einer Flüssiggasanlage in ein Firmenfahrzeug ist nicht als Sonderausstattung in Ein-Prozent-Regel einzubeziehen
03. Februar 2011
 
Tipp für Freiberufler - Ein-Prozent-Regel legal umgehen
26. Januar 2011
 
Kann man den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen vermeiden durch ein Privatauto?
26. Januar 2011
 
OFD - Münster Rheinland - Lohnsteuerliche Behandlung von Poolfahrzeugen des Arbeitgebers
20. Januar 2011
 
BMF - Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten
20. Januar 2011
 
BFH: Private Fahrzeugnutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung
06. Januar 2011
 
BFH: Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist Ein-Prozent-Regelung grundsätzlich fahrzeugbezogen anzuwenden
06. Januar 2011
 
BFH: Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Beschränkte Reichweite des Anscheinsbeweises
06. Januar 2011
 
§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen
06. Januar 2011
 
Geldwerten Vorteil beim Firmenwagen vermeiden durch zusätzliches Privatauto?
06. Januar 2011
 
Steuerverschärfung bei betrieblichen Zweitwagen
06. Januar 2011
 
5 Methoden, um der "Ein-Prozent-Regel" zu entgehen
06. Januar 2011
 
Wird der geldwerte Vorteil für die Firmenwagen-Nutzung 2011 endlich sinken?
06. Januar 2011
 
Wie Sie Umsatzsteuer auf die Auto-Privatnutzung reduzieren
06. Januar 2011
 
Spezialfall: Nutzung von Vorführwagen durch Autoverkäufer
06. Januar 2011
 
Tipp für Selbständige: Ein-Prozent-Regel legal umgehen
06. Januar 2011
 
Urlaub mit dem Geschäftswagen optimal absetzen
06. Januar 2011
 
Oberfinanzdirektion Münster Rheinland - Lohnsteuerliche Behandlung von Poolfahrzeugen des Arbeitgebers
11. Mai 2010
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen