Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Sieben populäre Irrtümer zur Ein-Prozent-Regel
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Sieben populäre Irrtümer zur Ein-Prozent-Regel
07. Juli 2011
 
Zur Ein-Prozent-Regel für die Versteuerung des Pkw-Privatanteils kursieren eine Menge irrtümlicher Aussagen. Hier die poulärsten davon:

1. Wenn man zusätzlich ein Privatauto hat, entgeht man der Versteuerung des Privatanteils nach der Ein-Prozent-Regel für das Geschäftsauto: (Fast immer) Falsch. Das Finanzamt geht davon, dass grundsätzlich jedes Geschäftsauto privat mitbenutzt wird. Die einzig sichere Methode, das Gegenteil zu beweisen, ist ein lückenloses Fahrtenbuch. Ein zusätzliches Privatauto nützt in aller Regel nichts. Ausnahme: Wenn das Firmenauto und das private Auto und das Auto des Ehepartners gleichwertig sind - dann kann man der 1-Prozent-Regel für den Firmenwagen entgehen – auch ohne Fahrtenbuch. Beispiel: Ihr Firmenauto ist ein 3er BMW, Sie fahren privat einen Mercedes C-Klasse und Ihre Ehefrau einen Audi A4. In diesem Fall können Sie der 1-Prozent-Regel für den Firmenwagen entgehen – auch ohne Fahrtenbuch.

2. Die Ein-Prozent-Regel basiert auf dem Kaufpreis: Falsch. Die Ein-Prozent-Regel geht vom Bruttolistenneupreis aus. Egal, was Sie bezahlt haben. Rabatte wirken sich nicht aus. Sogar beim Kauf eines 10 Jahre alten Gebrauchtwagens muss ein Prozent des damaligen Neupreises versteuert werden.

3. Man muss stets vom ungekürzten Bruttolistenneupreis ausgehen: Prinzipiell richtig. Aber man darf wenigstens auf volle 100 Euro abrunden. Stets abziehen können Sie vom Rechnungspreis das Autotelefon, die Alarmanlage, Überführungskosten und Winterreifen.

4. Die Ein-Prozent-Regel kostet Einkommenssteuer - aber das war's dann auch: Falsch. Die Ein-Prozent-Regel hat auch umsatzsteuerliche Folgen. Bei Mitarbeiter-Autos gilt der Ein-Prozent-Wert quasi als Miete, die der Mitarbeiter an seinen Chef bezahlt. Und daraus muss der Arbeitgeber MwSt. abführen. Beispiel: Der Wagen hat einen Brutto-Listen-Neupreis von 35.700 Euro. Der Ein-Prozent-Wert ist somit 357 Euro. Der Arbeitgeber muss somit monatlich 57 Euro MwSt. abführen. Bei Unternehmer-Autos kann man vom Ein-Prozent-Wert 20 Prozent Abschlag vornehmen und darauf die USt. abführen.

5. Ein Navigationsgerät darf man aus dem Bruttolistenneupreis rausrechnen: Falsch. Bemessungsgrundlage ist stets der Bruttolistenneupreis des Autos zuzüglich Sonderausstattungen. Navi gehört hier leider dazu. (BFH, 16.02.05, VI R 37/04, DStR 05, 1135). Tipp: Dieses Urteil betrifft nur werkseitig eingebaute Navi-Geräte, nicht aber mobile Navi-Geräte, die jederzeit wieder aus dem Auto herausgenommen werden können.

6. Für kfz-steuerliche Lkws fällt keine Ein-Prozent-Regel an: Falsch. Es kommt nicht auf die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung an, sondern auf das Erscheinungsbild. Alle Autos, die üblicherweise auch zu Privatfahrten eingesetzt werden, kosten Dienstwagensteuer. Kfz-Steuer hin oder her. (BFH, 18.12.08, VI R 34/07, DStR 09, 261)

7. Wenn man im Arbeitsvertrag die Privatnutzung verbietet, fällt die Ein-Prozent-Regel weg: Falsch. Wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung verbietet, ist das steuerlich nur dann beachtlich, wenn er das Verbot überwacht (BFH, 07.11.06, IV R 19/05, BStBl. II 07, 116). Das heißt: Sie lassen sich regelmäßig ein Fahrtenbuch vorlegen, in dem ausschließlich betriebliche Fahrten eingetragen sein dürfen und gleichen den Km-Stand am Fahrzeug ab. Oder: Der Wagen wird am Abend und am Wochenende auf dem Firmengelände abgestellt, und Sie lassen sich den Schlüssel geben.

 

weitere Beiträge
Welche Steuerfalle bei Ihren Poolfahrzeugen lauert
03. Juni 2022
 
Wie Einmal-Zuzahlungen zum Dienstwagen verteilt werden
12. Oktober 2021
 
Bereitschaftsdienst: Einsatzfahrzeuge steuerfrei überlassen
02. September 2021
 
Zuzahlungen zum Dienstwagen neu geregelt …
29. September 2013
 
Strafzettel und Geldbußen für Ihre Mitarbeiter zahlen?
28. Juli 2011
 
Arbeitseinsatz beim Kunden: doppelte Kilometerpauschale
29. Mai 2011
 
Steuerliche Einschränkungen Benzingutscheinen massiv gelockert
18. Februar 2011
 
Wie viele Autos kann man im Betriebsvermögen halten?
26. Januar 2011
 
Oft vernachlässigte Steuersparmöglichkeiten beim Firmenwagen
06. Januar 2011
 
5 Methoden, um der "Ein-Prozent-Regel" zu entgehen
06. Januar 2011
 
Wird der geldwerte Vorteil für die Firmenwagen-Nutzung 2011 endlich sinken?
06. Januar 2011
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen