Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Kann man einen Oldtimer als Geschäftswagen absetzen?
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Kann man einen Oldtimer als Geschäftswagen absetzen?
16. Mai 2011
 


Oldtimer als Geschäftswagen haben den unschätzbaren Vorteil,
dass der geldwerte Vorteil nur auf Basis des historischen Wertes
berechnet wird. Zum Beispiel ein 1963er-Mercedes 230 SL hat damals
„nur“ 25.000 Mark gekostet. Gelegentlich machen Betriebsprüfer
jedoch Ärger, weil die Kosten für Oldtimer angeblich nicht
abzugsfähig seien.


Fakt ist: Es gibt ein gesetzliches Abzugsverbot für
Yachten. Und es gibt ein Urteil, das die Kosten für
Oldtimer-Flugzeuge nicht zum Abzug zulässt (BFH, 27.02.07,  I R
27-29/05, BFH/NV, 1230). Ein  generelles Abzugsverbot für alte
Autos bzw. Oldtimer gibt es nicht.

Es hängt beim Oldtimer
von den Kosten ab:
In einem Urteilsfall vor dem BFH waren für
ein Mercedes-Cabriolet innerhalb von 4 Jahren Aufwendungen in Höhe
von insgesamt 128.000 Euro angefallen. Doch nicht einmal in diesem
Fall hat der BFH generell ausgeschlossen, dass die Kosten eines
Oldtimers Betriebsausgaben sein können. (BFH, IV B 73/05, 05.02.07,
BFH/NV 07, 1106)

Fazit: Bewegen sich Betriebskosten und
Wertverlust eines Oldtimers auf Niveau eines Neuwagens, darf das
Finanzamt nicht meckern. Schwierigkeiten darf Ihnen das Finanzamt nur
dann machen, wenn die Kosten des Autos „völlig daneben“ sind.


 

weitere Beiträge
Oldtimer-Leasing: ein Steuersparmodell mit Tücken
18. August 2019
 
Zuordnung eines Oldtimers zum Privat- oder Betriebsvermögen eines Arztes
29. April 2011
 
Kann man mit einem Oldtimer Dienstwagen-Steuer sparen?
26. Januar 2011
 
Vier Auswege aus der Dienstwagensteuer-Falle für Gebrauchtwagenfans
26. Januar 2011
 
BFH: Umsatzsteuerliche Anwendung der 1%-Regelung nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch zu nehmen
06. Januar 2011
 
Mit einem Oldtimer Dienstwagen-Steuer sparen
06. Januar 2011
 
Sind Gebrauchtwagen steuerlich gut oder schlecht?
06. Januar 2011
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen