Der Fall: Die X GmbH least einen 7er BMW auf 36 Monate. Gesamtfahrleistung: 75 000 km. Obwohl die Leasingfirma eine Monatsrate von 1200 Euro anbietet, legt der Gesellschafter-Geschäftsführer die Rate auf 2000 Euro fest. Nach 36 Monaten kauft die Freundin des Inhabers den Wagen (Zeitwert 35 000 Euro) für nur 12 000 Euro von der Leasingfirma. Ein Betriebsprüfer deckt den Vorgang Jahre später auf. Er behauptet eine "verdeckte Gewinnausschüttung". Zu Recht?
Warum macht man überhaupt freiwillig so hohe Leasingraten? Die hohen Raten sollen bei der GmbH Steuern sparen. Den anschließenden Verkaufsgewinn soll die Freundin des Gesellschafter-Geschäftsführers möglichst steuerfrei einstreichen.
Hier liegt der Knackpunkt: Vereinbart man in einem Leasingvertrag eine Kaufoption, die einen Kauf unter dem Zeitwert ermöglicht, muss die Bilanzierung beim Leasingnehmer erfolgen. Das wäre in unserem Fall die betreffende GmbH. Dieses Problem kennen die Leasingfirmen natürlich und lassen die Kaufoption im Leasingvertrag weg. Wenn das Finanzamt später allerdings merkt, dass das Auto deutlich unter Zeitwert gekauft wurde, wird es gleichwohl unterstellen, es sei von vornherein eine Kaufoption vereinbart gewesen. Und in diesem Fall muss der Leasingnehmer den Entnahmegewinn versteuern.
So hätte es der GmbH-Geschäftsführer aus dem Beispiel richtig gemacht: Die GmbH hätte den Wagen für 12 000 Euro kaufen müssen. Denn sie hat sich durch die jahrelangen überhöhten Leasingraten den Anspruch verdient, das Auto so billig zu kaufen. Anschließend hätte die GmbH– egal an wen – das Auto zum Verkehrswert weiter verkaufen können.
Die Lösung: Der Betriebsprüfer hat leider Recht. Weil der Geschäftsführer geduldet hat, dass seine Freundin seiner GmbH den Wagen so billig wegschnappt, hat er eine verdeckte Gewinnausschüttung zugelassen.
der-firmenwagen.de rät: Vereinbaren Sie beim Leasing eine realistische Kilometer-Abrechnung und möglichst niedrige Raten.
Vorteile:
- Man schont die Liquidität des eigenen Betriebs
- Man riskiert keine steuerlichen Probleme
- Man ist nicht auf das Wohlwollen der Leasingfirma angewiesen. Denn es soll auch schon vorgekommen sein, dass sich eine Leasingfirma nach drei Jahren nicht mehr an die – immer nur mündlich – gegebene Zusage erinnern konnte, das Auto so günstig herzugeben.