|
Wer Arbeitnehmer mit Dienstwagen aussattet, kann natürlich problemlos mindestens ein Auto je Arbeitnehmer im Betriebsvermögen halten.
Aber wie ist das mit dem Chef? Grundsätzlich gilt, dass dem Chef auch mehrere kostspielige Fahrzeuge zur Verfügung stehen dürfen.
Irgendwann ist aber Schluss: Der Bundesfinanzhof hat hierzu jetzt einige Grundsätze festgezurrt.
Der Fall lag so: Ein offensichtlich nicht ganz armer - Steuerberater hatte das Steuersparmodell „Geschäftswagen“ auf die Spitze getrieben, indem er für folgende Fahrzeuge die Betriebsausgaben absetzte: Ein Ferrari, zwei Porsche, ein Bentley, ein Jaguar, ein Range Rover und ein Mini. Einen geldwerten Vorteil hatte er nur für den Jaguar und den Range Rover angesetzt. Bei den Autos Ferrari, Porsche und Bentley behauptete er, dass diese ausschließlich betrieblich genutzt worden seien. Nach seinen Angaben hatte er diese Autos vor allem dazu benutzt, an den Wochenenden Briefe bei Finanzämtern einzuwerfen. (!)
Das Ergebnis: Der Bundesfinanzhof prüfte die Frage nicht näher, ob zum Briefeinwerfen beim Finanzamt ein Ferrari notwendig ist, und glaubte dem Steuerberater. Allerdings wurden die Kosten dieser Autos auf Jaguar-Niveau gekappt. Die darüber hinausgehenden Kosten ließ das Finanzgericht als „unangemessen“ nicht als Betriebsausgaben zu
(BFH 19.03.2002; BFH/NV 2002, 1145).
Sofern Sie den Bogen nicht überspannen (siehe oben) kann Ihnen Ihre GmbH bzw. Ihr Betrieb durchaus auch mehrere kostspielige Autos zur Verfügung stellen. Falls Sie sich jedoch einen Luxusfuhrpark mit mehreren exklusiven Fahrzeugen zulegen, droht Ihnen die Streichung eines Teils der Kosten als "unangemessen".
|