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Die Ein-Prozent-Regel schlägt bei Luxuswagen unerbittlich zu. Während gebrauchte Luxusautos (z.B. 10-jährige 7er BMWs oder S-Klasse-Mercedes) besonders ungünstig behandelt werden, sind echte Klassiker ein Steuersparmodell. Denn auch hier ist der ursprüngliche Listenpreis maßgeblich. Auch dann, wenn der Kaufpreis heute ein Vielfaches beträgt.
Beispiel: Ein Unternehmer legt sich einen restaurierten Mercedes-Roadster aus den 60er Jahren zu. Kaufpreis heute: 50 000 Euro. Ursprünglicher Neupreis: 18 000 DM.
Geldwerter Vorteil je Monat: Nur 90 Euro (ein Prozent von 18 000 DM), eventuell zuzüglich 0,03 Prozent je Kilometer für Fahrten Wohnung-Betrieb.
Oldtimer-Fans sparen also Steuern, weil die Ein-Prozent-Regel auf Basis des historischen Neupreises und nicht nach dem tatsächlichen Kaufpreis berechnet wird.
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