Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
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Der Firmenwagen - Vier Auswege aus der Dienstwagensteuer-Falle für Gebrauchtwagenfans
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Vier Auswege aus der Dienstwagensteuer-Falle für Gebrauchtwagenfans
26. Januar 2011
 

1.Auto privat kaufen und eine (Excel-)Liste mit betrieblichen Fahrten führen und sich 30 Ct. (oder mehr, falls belegbar) von der Firma steuerfrei auszahlen lassen. Das lohnt sich vor allem für besonders alte und/oder billige Autos.
2.Die Kostendeckelung: Der geldwerte Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel kann maximal so hoch sein wie die tatsächlichen Kosten. Allerdings ein schwacher Trost, denn zum Absetzen bleibt dann exakt Null übrig.
3.Unter 50 Prozent geschäftliche Nutzung angeben (nur möglich bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen): Wenn das Auto unter 50 Prozent betrieblich genutzt wird, kann man zwar nur diesen Prozentsatz der Kosten geltend machen, die Versteuerung eines Privatanteils entfällt aber komplett.
4.Echten Klassiker fahren. Dem oft hohen Anschaffungspreis für gepflegte Oldtimer steht der damals niedrige historische Listenpreis gegenüber. Dieser wird auch heute noch der Besteuerung zugrunde gelegt. Aber ein Mercedes SL von 1965 (geldwerter Vorteil nur ca. 150 Euro im Monat) ist natürlich nur etwas für Oldie-Liebhaber.

 

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