Steuern sparen bei Firmenwagennutzern mit Dienstwagen UND Bahn 06. Januar 2011
Im Jahre 2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Firmenwagennutzer, der nur einen Teil der Strecke zwischen Wohnung und Arbeit mit dem Firmenwagen zurücklegt, nur diesen Teil als geldwerten Vorteil versteuern muss. (BFH 4.4.08; VI R 68/05)
Beispiel: Matthias hat einen Firmenwagen. Er wohnt in Eberswalde und arbeitet in Berlin (Distanz=60 km). Er fährt jeden Tag mit dem Auto von Eberswalde nach Bernau(30 km), steigt dort in die S-Bahn und fährt die übrigen 30 km S-Bahn. Früher verlangte das Finanzamt trotzdem, die vollen 60 km zu versteuern.
Das Finanzamt lässt Firmenwagennutzer mit Bahnkarte nun billiger davon kommen: Aber nur in zwei Fällen: Entweder der Arbeitgeber verbietet dem Arbeitnehmer ausdrücklich, den Firmenwagen für die volle Entfernung zu nutzen und überwacht dieses Verbot (etwa durch Vorlage von Fahrtenbüchern und Kontrolle des Kilometerstandes). Oder: Der Mitarbeiter kann eine Jahreskarte der Bahn vorlegen. Dann bleibt es bei der Versteuerung der tatsächlichen Auto-Kilometer – die Bahnkilometer müssen dann nicht versteuert werden. (BMF 23.10.2008)