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Falls man ein Auto aus dem Betriebsvermögen veräußert, muss man den Verkaufserlös in voller Höhe versteuern.
Falls das Auto aber noch nicht ganz abgeschrieben war, kann man den Restbuchwert gewinnreduzierend ausbuchen. Nur in dem Fall, dass das Auto bereits komplett bis auf Null abgeschrieben war, ist tatsächlich der gesamte Verkaufsgewinn zu versteuern.
Beispiel: Sie haben das Auto einst für 50 000 Euro (netto) gekauft und bis heute 24 000 Euro abgeschrieben. Restbuchwert somit 36 000 Euro. Der Händler bietet Ihnen 40 000 Euro. Sie versteuern 40 000 Euro und ziehen 36 000 Euro ab. Per Saldo sind also nur 4000 Euro zu versteuern.
Tipp zum Steuern sparen: Wenn Sie beim gleichen Händler ein neues Auto kaufen, bei dem Sie das alte in Zahlung geben, hilft folgender Trick ganz legal beim Steuern sparen:
Sie fordern einen hohen Rabatt für den Neuwagen und und geben sich dafür mit weniger Geld für den alten Wagen zufrieden. Der hohe Rabatt führt zwar zu weniger Abschreibungen – das verteilt sich aber über sechs Jahre. Ein höherer Verkaufserlös für den alten Wagen müsste hingegen sofort versteuert werden. Die Kombination: Hoher Rabatt + schlechter Inzahlungnahme-Preis ist also besser als guter Inzahlungnahme-Preis plus niedriger Rabatt.
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