Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Oft vernachlässigte Steuersparmöglichkeiten beim Firmenwagen
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Oft vernachlässigte Steuersparmöglichkeiten beim Firmenwagen
06. Januar 2011
 
Die Ein-Prozent-Regel ist kein unabänderliches Schicksal.

Es gibt einige - oft vergessene - Methoden, wie man diese Steuer abmildern kann.


  1. Listenpreis auf volle 100 Euro abrunden: Hat der Wagen einen Listenpreis von 44 999 Euro, müssen Sie nur 44 900 Euro der Ein-Prozent-Regel zugrunde legen.
  2. Kürzeste Entfernung Wohnung-Betrieb versteuern: Sie müssen nur die kürzest mögliche Strecke versteuern, auch wenn Sie in Wirklichkeit eine längere, aber schnellere Verbindung benutzen. Dennoch können Sie in Ihrer privaten Steuererklärung die tatsächlichen Kilometer der längeren Strecke dagegen rechnen.
  3. Bestimmte Positionen aus dem Listenpreis ausscheiden: Überführung, Winterreifen und Autotelefon können Sie aus der Bemessungsgrundlage ausscheiden. Festeinbau-Navi und Alarmanlage leider nicht.
  4. Nachträglich eingebaute Sonderausstattung zählt nicht mit: Dieses überraschende Urteil des BFH wurde erst im Februar 2011 veröffentlicht.


Bei folgenden zwei – völlig legalen - Tipps spielt das Finanzamt leider nicht mit: Diese zwei Reduzierungen sind zwar höchstrichterlich genehmigt (BFH 04.04.08 in DStR 2008,1182+1185), aber die Finanzämter halten sich trotzdem nicht daran. Sie müssen also damit rechnen, Diskussionen mit dem nächsten Lohnsteuerprüfer zu bekommen. Das macht Ihnen nichts aus? Dann nur zu!

  1. Nicht die ganze Strecke Wohnung-Betrieb ansetzen: Fährt der Chef oder der Mitarbeiter nur einen Teil der Strecke mit dem Auto und den Rest per Bahn, muss man nur den Auto-Teil der Strecke versteuern.
  2. Kürzung wegen nur sporadischer Büro-Besuche: Die 0,03-Prozent-Regel geht davon aus, dass der Arbeitnehmer jeden Tag in die Firma kommt. Ist das gar nicht in dieser Häufigkeit der Fall, darf gekürzt werden – bei nur einem Büro-Tag pro Woche sogar um 80 Prozent.

 

weitere Beiträge
Welche Steuerfalle bei Ihren Poolfahrzeugen lauert
03. Juni 2022
 
Wie Einmal-Zuzahlungen zum Dienstwagen verteilt werden
12. Oktober 2021
 
Bereitschaftsdienst: Einsatzfahrzeuge steuerfrei überlassen
02. September 2021
 
Zuzahlungen zum Dienstwagen neu geregelt …
29. September 2013
 
Strafzettel und Geldbußen für Ihre Mitarbeiter zahlen?
28. Juli 2011
 
Sieben populäre Irrtümer zur Ein-Prozent-Regel
07. Juli 2011
 
Arbeitseinsatz beim Kunden: doppelte Kilometerpauschale
29. Mai 2011
 
Steuerliche Einschränkungen Benzingutscheinen massiv gelockert
18. Februar 2011
 
Wie viele Autos kann man im Betriebsvermögen halten?
26. Januar 2011
 
5 Methoden, um der "Ein-Prozent-Regel" zu entgehen
06. Januar 2011
 
Wird der geldwerte Vorteil für die Firmenwagen-Nutzung 2011 endlich sinken?
06. Januar 2011
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen