|
Passiert ein Unfall mit Firmenwagen, ersetzt die Versicherung nur den Nettobetrag. Denn der Schaden des Unternehmens umfasst nur den Nettobetrag, wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Vorsteuer holt man sich vom Finanzamt. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist jedoch das Vorliegen einer Originalrechnung.
Das machen fast alle falsch: Oft werden Rechnungen von Werkstätten und Gutachtern im Original an die Versicherung geschickt, was jedoch falsch ist. Wer nur eine Kopie der Rechnung hat, bekommt keinen Vorsteuerabzug. Dass es fast jeder falsch macht, ändert nichts daran, dass es falsch ist.
Richtig ist es so: Originalrechnung der Werkstatt für die Reparatur an den wirtschaftlichen Eigetümer (kann auch Leasingnehmer sein) des Firmenwagens, damit dieser den Vorsteuerabzug hat.
Die Kopie der Rechnung geht an die Versicherung, die aufgrund dessen den Nettobetrag ersetzen kann.
|