Spekulationsgewinne mit Privatautos seit 2011 steuerfrei 06. Januar 2011
Bis 2010 musste man Gewinne aus dem Verkauf privater Gegenstände versteuern, wenn An- und Verkauf innerhalb von 12 Monaten erfolgten.
Seit 2011 gilt das Gegenteil: Da bei Autos Gewinne selten und Verluste die Regel sind darf man solche Verluste nicht mehr absetzen, Gewinne muss man aber auch nicht mehr versteuern. (Art 1 Nr. 10 JStG 2010) Wer also ein privates Auto kurz nach dem Kauf mit Gewinn weiterverkaufen, muss nicht mehr mit dem Fiskus teilen.
Vorsicht bei Auto-Entnahmen aus dem Betriebsvermögen: Entnimmt der Unternehmer ein Auto für zum Beispiel für 20 000 Euro aus der Firma und verkauft es ein halbes Jahr später für 23 000 Euro weiter, ist das künftig nicht mehr steuerpflichtig. Aber das Finanzamt wird in solchen Fällen unterstellen, man hätte den Entnahmewert von vornherein zu niedrig angesetzt.