Sie erhalten bis zu 6.000 Euro Zuschuss, wenn Sie ein Hybrid- oder Elektroauto kaufen oder leasen. Beim Leasing wird das meistens für eine Sonderzahlung eingesetzt, wodurch die Leasingraten stark absinken, zum Beispiel von 300 Euro auf 50 Euro im Monat.
Aber: Sie müssen die Leasing-Sonderzahlung erst einmal selbst vorfinanzieren und dann diese Prämie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen. Das Ärgerliche: Die Leasing-Sonderzahlung müssen Sie verteilen über die Laufzeit des Leasingvertrags, die Zahlung der BAFA aber eigentlich sofort versteuern. Eigentlich.
Verteilen Sie die 6.000 Euro mit folgenden Argumenten auf zwei oder drei Jahre: Stellen Sie sich auf den Standpunkt, es würde sich um einen Vorgang ähnlich zu Subventionen für verbilligte Handys handeln. Dort hat der Bundesfinanzminister geregelt: „Durch die verbilligte Überlassung des Mobilfunktelefons liegt bei dem Leistungsempfänger, bei dem das Mobilfunktelefon Betriebsvermögen wird (…), eine Einnahme vor. Diese ist Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag, der bei bilanzierenden Steuerpflichtigen grundsätzlich passiv abzugrenzen ist.“ (BMF, 20.06.05, Rz. 11)
Ein Urteil sieht das für Zuschüsse für geleaste Wirtschaftsgüter ähnlich: Es gab früher bereits ähnliche Prämien für die Anschaffung umweltfreundlicher Lastwagen. Das FG Münster hat da ebenfalls eine Verteilung des Zuschusses gestattet: „Für öffentliche Zuschüsse zur Investition in geleaste Wirtschaftsgüter ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.“ (FG Münster, 15.12.15, 10 K 516/14, rkr.)