Kann man eigentlich einem Mitarbeiter mit Firmenwagen zusätzlich noch eine Bahnfahrkarte auf Firmenkosten geben? 06. Januar 2011
Folgende Frage erreichte die Redaktion von der-firmenwagen.de:
"Ein Arbeitnehmer von uns hat bereits ein Firmenauto. Kann man eigentlich solch einem Mitarbeiter mit Firmenwagen zusätzlich noch eine Bahnfahrkarte auf Firmenkosten geben?"
Steuerberater Gesierich aus Gilching dazu: "Das geht auf jeden Fall – es fragt sich nur ob man für das Ticket die günstige Besteuerung mit 15% bekommt oder nicht. Job-Tickets für Fahrten zur Arbeit kann man nämlich nur dann sozialversicherungsfrei überlassen und mit lediglich 15 Prozent pauschal versteuern, wenn der Arbeitnehmer die Fahrkarte ansonsten "als Werbungskosten geltend machen könnte."
Und das könnte er nur, wenn er eben selbst mit Bus oder Bahn in die Arbeit fährt. Tut er das nicht, heißt das: Kein Werbungskostenabzug und damit keine günstige Pauschalsteuer. Ohne Pauschalsteuer müsste man in etwa nochmal den Wert der Karte als Lohnsteuer und Sozialabgaben oben drauf legen – und das wird sich für kaum einen lohnen.
Schlupfloch "Sachbezugs-Freigrenze": Dieses setzt voraus, dass die Karte maximal 44 Euro kostet. Der ArbN erhält die Karte als steuerfreien Sachbezug. (§8 Absatz 2 Satz 9 EStG) Dann ist es egal, wie er die Karte verwendet. Voraussetzung: Derjenige erhält sonst keine Sachbezüge und das Bahn-Abo läuft über die Firma.