Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
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Der Firmenwagen - Wie man Fahrten ins Büro bei Homeoffice am besten ansetzt
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Wie man Fahrten ins Büro bei Homeoffice am besten ansetzt
21. September 2021
 

Normalerweise werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 Prozent bewertet, multipliziert mit dem Bruttolistenneupreis und den Kilometern. Fährt man deutlich weniger als 180-mal im Jahr ins Büro, z. B. weil man viel im Homeoffice ist, ist es besser, die Einzelfahrten mit 0,002 Prozent zu bewerten.

Beispiel: Der Listenpreis beträgt 50.000 Euro, die Entfernung zehn Kilometer. Mit der 0,03-Prozent-Methode sind 1.800 Euro im Jahr zu versteuern. Ist der Geschäftsführer oder Arbeitnehmer nur 100-mal ins Büro gefahren, sind es nur 1.000 Euro.

Was nicht erlaubt ist: Monatlich hin und her zu wechseln. Entweder, man wendet das ganze Jahr die eine Methode an oder die andere. Hin- und her zu wechseln, geht nicht.

Aber: Es ist zulässig, beim Lohnsteuerabzug rückwirkend für das ganze Kalenderjahr zu der 0,002-Prozent-Methode zu wechseln. (FinMin Schleswig Holstein, ESt.-Kurzinfo 2021/12 vom 21.05.21)



 

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