Lohnt sich bei einem Hybrid- oder Elektroauto ein Fahrtenbuch
überhaupt noch? Denn die Ein-Prozent-Regel wird für hybride Autos und
teure Elektroautos über 60.000 Euro Listenpreis halbiert, bei reinen
Elektroautos bis 60.000 Euro Listenpreis sogar geviertelt.
Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, werden nur die halben Gesamtkosten
zu Grunde gelegt bzw. sogar nur ein Viertel davon. Allerdings schrumpft
der Unterschied zwischen der pauschalen Ein-Prozent-Regel und dem Wert
laut Fahrtenbuchmethode bei Hybridautos auf die Hälfte zusammen und bei
billigen Elektroautos sogar auf ein Viertel.
Einfaches Berechnungsbeispiel: Wir haben unterstellt: Ein Auto
mit Listenpreis in Höhe von 60.000 Euro brutto, welches Gesamtkosten
pro Jahr von 10.000 Euro verursacht. Der Geschäftsführer führt ein
Fahrtenbuch, das 20 Prozent Privatfahrten ergibt.
Konventioneller Verbrennungsmotor: Hier sind nach der
Ein-Prozent-Regel 7.200 Euro zu versteuern, nach der Fahrtenbuchmethode
nur 2.000 Euro. Der Unterschied beträgt 5.200 Euro: Wenn man 50 Prozent
Abgabensatz unterstellt, spart sich der Geschäftsführer 2.600 Euro im
Jahr.
Hybrid-/teures E-Auto: Bei einem Hybrid-Auto schrumpft der
Unterschied schon zusammen auf 2.600 Euro Unterschied, die zu versteuern
sind, und damit auf 1.300 Euro weniger Steuerlast.
E-Auto bis 60.000 Euro: Beim reinen Elektroauto bis 60.000
Euro sind es in unserem Berechnungsbeispiel nur noch etwa 650 Euro im
Jahr, die sich der Fahrer durch ein Fahrtenbuch sparen würde. Also etwa
50 Euro im Monat. Wollen Sie dafür die Mühen eines Fahrtenbuchs in Kauf
nehmen?
Teurer Hybrid: Anders sieht es natürlich aus bei einem sehr teuren
Hybrid-Fahrzeug (Beispiel Porsche Panamera Hybrid). Wenn wir hier von
einem Listenpreis von 200.000 Euro und jährlichen Kosten von 40.000 Euro
ausgehen, ergibt sich nach der pauschalen Ein-Prozent-Regel ein
geldwerter Vorteil von 12.000 Euro. Nach der Fahrtenbuchmethode (20
Prozent Privatfahrten unterstellt) sind es nur 4.000 Euro. Unterschied:
8.000 Euro. Bei 50 Prozent