Wann 44-Euro-Gutscheine sozialversicherungsfrei bleiben 12. April 2021
Das Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass
44-Euro-Gutscheine sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie durch
eine Herabsetzung des Bruttogehalts des Arbeitnehmers finanziert werden.
(BSG, 23.02.21, B 12 R 21/18 R)
Unser Rat daher: Entweder, Sie geben Gutscheine zusätzlich zum
Gehalt aus oder Sie lassen es ganz bleiben. Gutschein gegen
Gehaltsumwandlung auszugeben, ist sozialversicherungsrechtlich
gefährlich.