Wenn Sie Ihren Mitarbeitern vorschreiben, dass diese den Dienstwagen auf eigene Kosten in einer Garage abstellen müssen, reduzieren die Garagenkosten den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagennutzung, den der Mitarbeiter versteuern muss.
Wenn Sie die Garagennutzung hingegen nicht vorschreiben und der Arbeitnehmer „freiwillig“ eine Garage mietet (z. B., um nicht Eiskratzen zu müssen), kann er die Kosten nicht absetzen. (Niedersächsisches FG, 09.10.20, 14 K 21/19; Rev. BFH: VIII R 29/20)
Sie wollen Ihrem Arbeitnehmer die Garage spendieren? Hier gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied. Mietet und zahlt Ihre GmbH die Garage, ist das mit der Ein-Prozent-Regel abgegolten, also nicht noch extra steuerpflichtig. Mietet hingegen der Arbeitnehmer die Garage, und Sie erstatten ihm das Geld, muss er das versteuern.