Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Reduzierte Umsatzsteuer spart Geld in der Dienstwagenflotte
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Reduzierte Umsatzsteuer spart Geld in der Dienstwagenflotte
14. Dezember 2020
 
Reduzierte Umsatzsteuer spart Geld in der Dienstwagenflotte

Viele Unternehmer vergessen, dass die Überlassung von Dienstwagen an Geschäftsführer oder Mitarbeiter auch umsatzsteuerliche Folgen hat.

Der Wert laut „Ein-Prozent-Regel“ gilt nämlich als fiktive Miete, die der Arbeitnehmer für die Überlassung des Autos bezahlt. Aus dieser muss der Arbeitgeber Mehrwertsteuer herausrechnen und ans Finanzamt abführen. Im zweiten Halbjahr 2020 fällt jetzt natürlich etwas weniger Mehrwertsteuer an.

Beispiel: Der Dienstwagen hat einen Listenpreis von brutto 47.690 Euro. Dieser wird auf volle 100 Euro abgerundet also auf 47.600 Euro. Ein Prozent davon sind 476 Euro. Darin stecken bei 19 Prozent Mehrwertsteuersatz 76 Euro Umsatzsteuer, die der Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt abführen muss. Im zweiten Halbjahr 2020 sind es aber nur 66 Euro (476 x 16/116). Denken Sie daran, denn „Kleinvieh macht auch Mist“. Bei mehreren Firmenwagen kann sich das ganz schön summieren.

Übrigens: Für Elektro- und Hybrid-Autos wurde die Ein-Prozent-Regel halbiert, für reine Elektroautos bis 60.000 Euro brutto auf 1/4 Prozent reduziert. Bei der Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber das leider nicht durchgezogen.



 

weitere Beiträge
Oma passt auf Ihr Kind auf? Fahrtkosten absetzen!
05. Mai 2022
 
Steuertipps rund ums Dienstfahrrad
29. März 2022
 
Erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer gilt weiter
24. Januar 2022
 
Was Sie alles zum Thema Leasing wissen sollten
12. November 2021
 
Das sind die 2021er-Steuerregeln für Hybrid- und Elektroautos
15. Februar 2021
 
Sonstige Sachbezüge machen den Benzingutschein kaputt
29. September 2020
 
Wie Sie die Steuer für gelegentliche Fahrten zur Arbeit vermeiden
21. September 2020
 
Homeoffice: Was ist mit der Firmenwagenversteuerung?
25. Juni 2020
 
Wenn Ihr Mitarbeiter sein E-Auto auf Ihre Kosten auflädt
15. Juni 2020
 
Umweltbonus für Elektroautos aufgestockt
09. April 2020
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen