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Der Firmenwagen - Umweltbonus für Elektroautos aufgestockt
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BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Umweltbonus für Elektroautos aufgestockt
09. April 2020
 


Die Bundesregierung hat den Bonus für Elektro-Autos und Hybride ab sofort erhöht. Es gibt jetzt bis zu 6.000 Euro Zuschuss für ein Elektroauto und bis zu 4.500 Euro für ein Hybrid-Auto mit Stecker (= Plug-in-Hybrid).


Ab wann gilt das? Das gilt rückwirkend für alle Autos, die seit dem 05.11.19 zugelassen wurden, und bis Zulassung Ende 2025. Während man bei der Viertelung der Ein-Prozent-Regel auf den Bruttolistenneupreis (Grenze 40.000 brutto) abstellt, kommt es hier auf den Nettolistenpreis an. Bis zu einem Netto­listenneupreis von 40.000 Euro beträgt der Bonus für E-Autos 6.000 Euro, für Hybride 4.500 Euro. Bei über 40.000 Euro Nettolistenpreis ist der Bonus 5.000 bzw. 3.750 Euro.

Von wem kommt der Bonus? Zur Hälfte von der Bundesregierung und zur Hälfte von der Industrie. In der Praxis muss man freilich von einem halbierten Bonus ausgehen, weil ein Autohändler, der Ihnen 3.000 Euro Bonus geben muss, dann natürlich 3.000 Euro weniger Rabatt gibt.

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen und Unternehmen (anders als bei der Abwrackprämie anno 2009, als nur Privatpersonen profitieren sollten).

Auch „junge Gebrauchte“ werden gefördert: Was das aber genau ist, ist den Richtlinien der Regierung aktuell nicht zu entnehmen. Lassen Sie sich am besten vom Händler bestätigen, dass Ihr Wunsch-Fahrzeug gefördert wird.

Welche steuerlichen Folgen hat der Bonus?
Bei Betriebs-Autos können Sie den Bonus sofort als Einnahme verbuchen (schlechtere Lösung) oder von der Abschreibungsbemessungsgrundlage abziehen (besser). Privatleute müssen nichts versteuern. Beim Leasing wird man den Bonus an die Leasing­firma abtreten, die dann die Leasingraten um ca. 160 Euro reduzieren sollte (6.000 Euro geteilt durch 36 Monate).

 

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