Ein Dieselfahrer war der Auffassung, dass er weniger
Kraftfahrzeugsteuer zahlen müsse, weil er das Auto aufgrund der
Fahrverbote nur noch eingeschränkt nutzen könne.
Der Bundesfinanzhof hat das abgelehnt: Diesel-Fahrverbote haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. (BFH, 13.08.19, III B 2/19, Beck RS 19, 26099)