Beispiel: Der Vater gönnt sich einen Porsche Panamera Turbo
als Geschäftswagen (Listenpreis 150.000 Euro). Ein Fahrtenbuch will er
nicht führen, da ihm das zu viel Mühe ist. Sein volljähriger Sohn
studiert und arbeitet nebenbei in der GmbH mit. Laut Vereinbarung darf
jeder das Auto benutzen.
Ergebnis: Die Aufteilung erfolgt
nach Köpfen. Damit versteuert der Vater statt 1.500 Euro nur noch 750
Euro geldwerten Vorteil und der Sohn ebenfalls 750 Euro. Da der Sohn
sonst wenig Einkünfte hat, ist seine Steuerbelastung minimal. Der Vater
spart im Jahr etwa 4.000 Euro Steuern (750 Euro x 12 x
Spitzensteuersatz 44,3 Prozent).
Darauf sollten Sie achten:
Der Sohn muss laut Arbeitsvertrag mindestens soviel arbeiten, dass bei
einem fremdüblichen Gehalt (also einem Gehalt, das auch ein Fremder
bekommen würde) mindestens 750 Euro im Monat herauskommen. Der
Arbeitsvertrag muss schriftlich festgehalten werden und genauso
durchgeführt werden wie er auf dem Papier steht. Clever wäre es, wenn
der Sohn nicht nur 750 Euro, sondern 1.000 Euro verdienen würde, dann
könnte er 250 Euro als „Barbezug“ zusätzlich zu den 750 Euro Sachbezug
bekommen, sodass auf seiner Lohnabrechnung wenigstens kein negativer
Auszahlungsbetrag herauskommt.
Erfreulich: Das
rechtskräftige, höchstrichterliche Urteil wurde im Bundessteuerblatt
veröffentlich. Damit sind auch die Finanzämter daran gebunden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching