Beispiel: Der Vater gönnt sich einen Porsche Panamera Turbo 
als Geschäftswagen (Listenpreis 150.000 Euro). Ein Fahrtenbuch will er 
nicht führen, da ihm das zu viel Mühe ist. Sein volljähriger Sohn 
studiert und arbeitet nebenbei in der GmbH mit. Laut Vereinbarung darf 
jeder das Auto benutzen. 
Ergebnis: Die Aufteilung erfolgt
 nach Köpfen. Damit versteuert der Vater statt 1.500 Euro nur noch 750 
Euro geldwerten Vorteil und der Sohn ebenfalls 750 Euro. Da der Sohn 
sonst wenig Einkünfte hat, ist seine SteuerÂbelastung minimal. Der Vater
 spart im Jahr etwa 4.000 Euro Steuern (750 Euro x 12 x 
Spitzensteuersatz 44,3 Prozent). 
Darauf sollten Sie achten:
 Der Sohn muss laut Arbeitsvertrag mindestens soviel arbeiten, dass bei 
einem fremdüblichen Gehalt (also einem Gehalt, das auch ein Fremder 
bekommen würde) mindestens 750 Euro im Monat herauskommen. Der 
Arbeitsvertrag muss schriftlich festgehalten werden und genauso 
durchgeführt werden wie er auf dem Papier steht. Clever wäre es, wenn 
der Sohn nicht nur 750 Euro, sondern 1.000 Euro verdienen würde, dann 
könnte er 250 Euro als „Barbezug“ zusätzlich zu den 750 Euro SachÂbezug 
bekommen, sodass auf seiner Lohnabrechnung wenigstens kein negativer 
Auszahlungsbetrag herauskommt. 
Erfreulich: Das 
rechtskräftige, höchstrichterliche Urteil wurde im Bundessteuerblatt 
veröffentlich. Damit sind auch die Finanzämter daran gebunden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching