Manche Arbeitnehmer brauchen einen Dienstwagen, manche möchten bloß
gerne einen haben als zusätzlichen Gehaltsbestandteil. Wie kann man das
steuerlich am besten lösen? Wie so oft: Es kommt darauf an. Und zwar auf
zwei Dinge: Wie groß ist der Anteil der beruflichen Fahrten? Und: Ist
es dem Arbeitnehmer etwas wert, wenn er ein relativ neues Auto hat?
Dienstwagen vorteilhaft: Wer relativ viel privat fährt und
Wert auf ein stets neues Auto legt, kommt mit der Ein-Prozent-Regel
ziemlich gut davon. Oft rechnet es sich für den Mitarbeiter, wenn das
Gehalt herabgesetzt wird, um im Gegenzug einen Dienstwagen zu erhalten.
Ein privat angeschafftes und unterhaltenes Fahrzeug kommt oft teurer.
Anders ist es bei weit entfernt wohnenden Mitarbeitern:
Hier schlägt die Dienstwagensteuer für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte besonders hart zu. Das vor allem dann, wenn der
Mitarbeiter regelmäßig in die Firma kommt. Wer einen Privatwagen fährt,
braucht demgegenüber gar keine Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte zu versteuern, sondern kann die Kosten über die
Entfernungspauschale absetzen. Wer zudem viele betriebliche Fahrten mit
dem Auto macht, kann mit der Privatwagenlösung und mit Kilometergeld
vom Arbeitgeber deutlich besser fahren als mit einem Dienstwagen. Wer
mit seinem Privatwagen z. B. im Monat 5.000 betriebliche Kilometer
abspult, kann immerhin 1.500 Euro netto steuerfrei extra bekommen.
Was ist eine „car allowance“?
Gemeint ist damit ein zweckgebundener Zuschuss des Arbeitgebers an den
Arbeitnehmer, damit dieser sich selbst um das Thema Dienstwagen kümmert.
Allerdings gibt es dafür keinerlei Freibeträge oder Vergünstigungen.
Eine voll versteuerte „car allowance“ auf der Gehaltsabrechnung lohnt
sich für niemanden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching