Manche Arbeitnehmer brauchen einen Dienstwagen, manche möchten bloß 
gerne einen haben als zusätzlichen Gehaltsbestandteil. Wie kann man das 
steuerlich am besten lösen? Wie so oft: Es kommt darauf an. Und zwar auf
 zwei Dinge: Wie groß ist der Anteil der beruflichen Fahrten? Und: Ist 
es dem Arbeitnehmer etwas wert, wenn er ein relativ neues Auto hat?
Dienstwagen vorteilhaft: Wer relativ viel privat fährt und 
Wert auf ein stets neues Auto legt, kommt mit der Ein-Prozent-Regel 
ziemlich gut davon. Oft rechnet es sich für den Mitarbeiter, wenn das 
Gehalt herabgesetzt wird, um im Gegenzug einen Dienstwagen zu erhalten. 
Ein privat angeschafftes und unterhaltenes Fahrzeug kommt oft teurer.
Anders ist es bei weit entfernt wohnenden Mitarbeitern:
 Hier schlägt die Dienstwagensteuer für Fahrten zwischen Wohnung und 
Arbeitsstätte besonders hart zu. Das vor allem dann, wenn der 
Mitarbeiter regelmäßig in die Firma kommt. Wer einen Privatwagen fährt, 
braucht demgegenüber gar keine Fahrten zwischen Wohnung und 
Arbeitsstätte zu versteuern, sondern kann die Kosten über die 
Entfernungspauschale absetzen. Wer zudem viele betriebÂliche Fahrten mit
 dem Auto macht, kann mit der Privatwagenlösung und mit Kilometergeld 
vom Arbeitgeber deutlich besser fahren als mit einem Dienstwagen. Wer 
mit seinem Privatwagen z. B. im Monat 5.000 betriebliche Kilometer 
abspult, kann immerhin 1.500 Euro netto steuerfrei extra bekommen.
Was ist eine „car allowance“?
 Gemeint ist damit ein zweckgebundener Zuschuss des Arbeitgebers an den 
Arbeitnehmer, damit dieser sich selbst um das Thema Dienstwagen kümmert.
 Allerdings gibt es dafür keinerlei Freibeträge oder Vergünstigungen. 
Eine voll versteuerte „car allowance“ auf der Gehaltsabrechnung lohnt 
sich für niemanden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching