Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
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Der Firmenwagen - Zu hohe Zuzahlungen für Pkw-Überlassung verpuffen
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Zu hohe Zuzahlungen für Pkw-Überlassung verpuffen
17. April 2014
 
Zu hohe Zuzahlungen für Pkw-Überlassung verpuffen Muss ein Arbeitnehmer etwas dazuzahlen, damit er einen Dienstwagen
nutzen kann, dann mindert das den geldwerten Vorteil laut
Ein-Prozent-Regel. Allerdings maximal bis auf null Euro.
Wenn er noch mehr dazuzahlen muss, ergibt sich daraus kein negativer
Arbeitslohn (FG Sachsen, 05.02.14, 4 K 2256/09, juris). Das Problem
ergibt sich vor allem bei der Kombination mit der Fahrtenbuchmethode,
falls sich aus dieser ein sehr geringer Anteil der Privatnutzung ergibt.

Beispiel: Die Kosten des Autos betragen 12.000 Euro im Jahr, die
Privatnutzung laut Fahrtenbuch ist nur zehn Prozent = 1.200 Euro im
Jahr. Zahlt der Arbeitnehmer 200 Euro im Monat dazu, würde sich
eigentlich der geld­werte Vorteil um 2.400 Euro mindern, maximal ist
aber nur eine Minderung bis auf null Euro möglich. 1.200 Euro im Jahr
würden hier also nutzlos verpuffen (1.200 Euro minus 2.400 Euro).
Tipp: Es ist günstiger, das Bruttogehalt zu reduzieren und die
Privatnutzung ganz normal zu versteuern. Das erfüllt den gleichen Zweck,
vermeidet aber obigen Effekt.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching



 

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