Melden Sie Ihr Winterauto im Sommer ab 30. März 2014
Sie nutzen im Sommer z. B. nur Ihr Cabrio als Geschäftswagen und lassen
das Winterauto stehen? Dann sollten Sie dieses abmelden oder mit einem
Saison-Kennzeichen ausstatten (z. B. „11/03 = November bis März“).
Denn sonst wird die doppelte Steuer laut Ein-Prozent-Regel fällig. Diese
muss man nämlich bei jedem Auto versteuern, bei dem eine Privatnutzung
möglich ist. Ob man tatsächlich privat fährt, ist egal.
Unmöglich wird die Nutzung erst, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist oder aufgrund des Saison-Kennzeichens nicht bewegt werden darf. Nur dann entfällt die Dienstwagensteuer für diese Monate.