Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
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Der Firmenwagen - Melden Sie Ihr Winterauto im Sommer ab
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Melden Sie Ihr Winterauto im Sommer ab
30. März 2014
 


Sie nutzen im Sommer z. B. nur Ihr Cabrio als Geschäftswagen und lassen
das Winterauto stehen? Dann sollten Sie dieses abmelden oder mit einem
Saison-Kennzeichen ausstatten (z. B. „11/03 = November bis März“).

Denn sonst wird die doppelte Steuer laut Ein-Prozent-Regel fällig. Diese
muss man nämlich bei jedem Auto versteuern, bei dem eine Privatnutzung
möglich ist. Ob man tatsächlich privat fährt, ist egal.

Unmöglich wird die Nutzung erst, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist oder aufgrund des Saison-Kennzeichens nicht bewegt werden darf. Nur dann entfällt die Dienstwagensteuer für diese Monate.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching








 

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