Kein Fahrtenbuch: Ein Fahrtenbuch hatte der Besitzer für
keines der beiden Autos geführt. Damit war der Fall für das Finanzamt
klar: Zweimal Ein-Prozent-Regel. Das Finanzamt hatte zudem ermittelt,
dass die Ehefrau des Selbständigen auf die Jagd ging. Es sei kaum
vorstellbar, dass ein Jäger mit einem Mercedes in den Wald fahre, so das
Finanzamt. Bestimmt würde er dafür den Nissan verwenden.
Trotzdem keine Privatnutzung:
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied jedoch, dass ein Auto wie ein
Nissan Terrano, der nur die vordere Sitzbank, im Laderaum einen
Wassertank, feste Einbauten und verblendete hintere Seitenfenster hat,
gar nicht zum privaten Gebrauch geeignet sei. Es handele sich hier
vielmehr um einen Werkstattwagen. Und solche Autos würden üblicherweise
nicht privat genutzt.
Ergebnis: Keine Ein-Prozent-Regel und auch sonst keine
Versteuerung einer Privatnutzung. Auch ohne Fahrtenbuch. (FG
Niedersachsen, 13.03.13, 4 K 302/11, rechtskräftig).
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
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