Auch Dienst-Fahrräder und E-Bikes kosten Steuer 15. Juni 2013
Benzin wird immer teurer und Parkplätze in Großstädten immer knapper. So lassen sich manche Arbeitnehmer statt eines Dienstwagens lieber ein Fahrrad zur Verfügung stellen.
Was nicht weiter verwundert: Auch hier will das Finanzamt mitkassieren. Durch gleichlautende Erlasse aller Länderfinanzministerien wurde festgelegt, dass für Fahrräder und E-Bikes genauso die Ein-Prozent-Regel anzuwenden ist wie bei Autos (Verwaltungsanweisung vom 23.11.12, BStBl. I 2012, 1224). Wer also ein E-Bike im Wert von 3.000 Euro für Privatfahrten zur Verfügung gestellt bekommt und fünf Kilometer vom Büro entfernt wohnt, der versteuert jeden Monat 30 Euro für die Privatnutzung und 4,50 Euro für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (3.000 x 0,03 Prozent x 5 km).