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Der Firmenwagen - Niedrigere Ein-Prozent-Regel für Elektro- und Hybridautos
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Niedrigere Ein-Prozent-Regel für Elektro- und Hybridautos
31. Juli 2012
 

Laut dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 soll für elektrisch angetriebene Elektro- und Hybridfahrzeuge die Ein-Prozent-Regel reduziert werden. Und zwar bei Anschaffung bis Ende 2013 um 500 Euro pro Kilowattstunde (kWh) der Batteriekapazität.

Beispiel: Kaufen Sie einen rein elektrisch angetriebenen Tesla-Roadster für 100.000 Euro mit 56-kWh-Batterie, reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regel um 56 mal 500 Euro = 28.000 Euro, höchstens jedoch um 10.000 Euro. Pro Monat wären dann nach der Ein-Prozent-Regel nicht 1.000, sondern nur 900 Euro zu versteuern. Bei Hybridautos fällt der Steuerrabatt unmerklich aus. Beim neuen BMW-5-er-Hybrid mit 1,3-kWh-Batterie reduziert sich z. B. die Bemessungsgrundlage nur um 650 Euro. Das führt zu maximal 3,10 Euro Steuerersparnis im Monat.

 

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