Niedrigere Ein-Prozent-Regel für Elektro- und Hybridautos 31. Juli 2012
Laut dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 soll für elektrisch angetriebene Elektro- und Hybridfahrzeuge die Ein-Prozent-Regel reduziert werden. Und zwar bei Anschaffung bis Ende 2013 um 500 Euro pro Kilowattstunde (kWh) der Batteriekapazität.
Beispiel: Kaufen Sie einen rein elektrisch angetriebenen Tesla-Roadster für 100.000 Euro mit 56-kWh-Batterie, reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regel um 56 mal 500 Euro = 28.000 Euro, höchstens jedoch um 10.000 Euro. Pro Monat wären dann nach der Ein-Prozent-Regel nicht 1.000, sondern nur 900 Euro zu versteuern. Bei Hybridautos fällt der Steuerrabatt unmerklich aus. Beim neuen BMW-5-er-Hybrid mit 1,3-kWh-Batterie reduziert sich z. B. die Bemessungsgrundlage nur um 650 Euro. Das führt zu maximal 3,10 Euro Steuerersparnis im Monat.