Mit einem interessanten Rechenproblem hatte sich jüngst ein Finanzgericht zu beschäftigen. Ein Arbeitnehmer mit Dienstwagen hatte Fahrtenbuch geführt und den geldwerten Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode versteuert. Gleichzeitig musste er seinem Arbeitgeber monatlich etwas zu dem Wagen dazuzahlen.
Gehen wir einmal von folgenden Zahlen aus: 30.000 km Gesamtfahrleistung, 18.000 Euro Gesamtkosten im Jahr, 30 Prozent Privatfahrten des Arbeitnehmers. Zuzahlung im Monat 300 Euro.
Der Arbeitnehmer hatte so gerechnet: 18.000 Gesamtkosten geteilt durch 30.000 km = 60 Cent pro Kilometer. Davon 30 Prozent Privatnutzung = 5.400 Euro geldwerter Vorteil = 450 Euro im Monat. Abzüglich 300 Euro Zuzahlung = 150 Euro zu versteuern.
Das Finanzamt hat hingegen die Zuzahlung von den Kosten abgezogen und so gerechnet: 18.000 Euro Kosten – 3.600 Euro Zuzahlung = 14.400 Euro Kosten. Macht Kilometersatz 48 Cent, so dass auf die 9.000 privaten Kilometer 9.000 x 48 Cent = 360 Euro im Monat geldwerter Vorteil entfallen. Natürlich viel mehr als die 150 Euro, die sich der Arbeitnehmer ausgerechnet hatte.
Unser Rat: Zuzahlungen sollte man lieber mit der Ein-Prozent-Methode kombinieren, weil sie dann in voller Höhe abgezogen werden können. In Verbindung mit der Fahrtenbuchmetode sind sie nachteilig.
Beispiel: Der Arbeitnehmer bekommt ein Auto mit Bruttolistenneupreis 45.000 Euro und zahlt 300 Euro im Monat dazu, dann versteuert er nur (450 Euro minus 300 Euro =) 150 Euro im Monat.
Ihr Alfred Gesierich
Steuerberater für Weßling