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Der Firmenwagen - Ein Firmenwagen wird immer für volle Monate gerechnet, deshalb...
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Ein Firmenwagen wird immer für volle Monate gerechnet, deshalb...
06. Januar 2011
 
...lohnt es sich bei einem Wechsel während des Monats oftmals bis zur zweiten Monatshälfte zu warten.

Warum? Hier die Begründung:

Die Dienstwagensteuer bemisst sich nach dem Brutto-Listenneupreis. Wenn man das Auto während des Monats wechselt, kann man aber nicht zeitanteilig rechnen. Sondern das Finanzamt verlangt, den überwiegend genutzten Firmenwagen anzusetzen. Wenn der Neue teurer ist als der alte, ist es geschickt, die Auslieferung ab dem 16. des Monats vorzunehmen. Dann berechnet sich die Dienstwagensteuer noch nach dem billigeren alten Auto.

Beispiel: Ein angestellter Geschäftsführer bekommt einen neuen Firmenwagen (Listenpreis 80 000 Euro), der am 14.April ausgeliefert werden soll. Am gleichen Tag soll X den alten Wagen (Listenpreis 50 000 Euro) zurückgeben. Falls der Geschäftsführer den Wechsel um 2 Tage auf den 16. April verschiebt, spart er 134 Euro Steuern.

Denn durch die Verschiebung auf den 16. gilt der alte Wagen als "überwiegend genutzt". Dadurch kommt der Geschäftsführer im April noch mit 500 Euro geldwerten Vorteil davon – statt 800 Euro.

 

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